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BMF - III C 2 - S 7105/20/10001 :001 BStBl 2021 I S. 316

Umsatzsteuer; Auswirkungen der Anordnungen der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.v. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO auf eine umsatzsteuerliche Organschaft (Änderung des Abschnitts 2.8. Abs. 12 UStAE)

Bezug:

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I.

Mit Urteil vom , XI R 35/17 (BStBl 2021 II S. 252) hat der BFH entschieden, dass weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft beenden, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt.

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das III C 3 – S 7532/19/10010 :003 (2021/0159663), BStBl 2021 I S. 314, geändert worden ist, in Abschnitt 2.8. Abs. 12 nach Satz 5 folgender Satz 6 angefügt:

6Hingegen beenden weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vor- läufiger Sachwalter bestellt wird sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt (vgl. , BStBl 2021 II S. 252).“

III.

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzu...

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