Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses
Leitsatz
1. Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Bei der nicht vollzeitigen Beschäftigung Angehöriger sind Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses unschädlich, wenn die konkrete Arbeitszeit des Angehörigen von den beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhängt und Unklarheiten deshalb auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine unübliche Gestaltung zurückzuführen sind.
3. Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z.B. Stundenzettel, dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.181120.VIR28.18.0
Fundstelle(n): BStBl 2021 II Seite 450 BB 2021 S. 661 Nr. 11 BB 2021 S. 805 Nr. 13 BBK-Kurznachricht Nr. 7/2021 S. 318 BFH/NV 2021 S. 567 Nr. 5 BFH/PR 2021 S. 203 Nr. 6 BStBl II 2021 S. 450 Nr. 10 DB 2021 S. 598 Nr. 12 DB 2021 S. 6 Nr. 11 DStR 2021 S. 596 Nr. 10 DStRE 2021 S. 438 Nr. 7 EStB 2021 S. 147 Nr. 4 FR 2021 S. 589 Nr. 12 GStB 2021 S. 25 Nr. 8 GStB 2021 S. 404 Nr. 11 HFR 2021 S. 462 Nr. 5 KÖSDI 2021 S. 22178 Nr. 4 NJW 2021 S. 1117 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2021 S. 746 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2021 S. 304 JAAAH-73597