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BGH Beschluss v. - VIII ZR 18/20

Gesetze: § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung des Parteivortrags zur Miethöhe; Wirksamkeit der Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über einen längeren Zeitraum

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:101120BVIIIZR18.20.0

Fundstelle(n):
RAAAH-73658

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