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BGH Urteil v. - V ZR 67/20

Gesetze: § 43 Nr 2 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG

Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelnen oder mehrere Wohnungseigentümer: Wohnungseigentumsverwalter als Zustellungsvertreter der Beklagten

Leitsatz

§ 45 Abs. 1 WEG ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass bei einer Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer der Verwalter nicht Zustellungsvertreter der Beklagten ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:271120UVZR67.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 464 Nr. 8
ZAAAH-73719

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