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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 9 SO 29/16

Streitig ist zwischen den Beteiligten einerseits die Übernahme der Kosten für die stationäre Betreuung des Klägers zu 3 in einer heilpädagogischen Wohngruppe für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Juli 2014 und andererseits die Heranziehung der Kläger zu 1 und 2 zu einem Kostenbeitrag für die Zeit vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015.

Fundstelle(n):
EAAAH-74014

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