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BGH Urteil v. - I ZR 241/19

Gesetze: Art 6 Abs 1 Buchst m EURL 83/2011, Art 6 Abs 2 EGRL 44/1999, Art 267 AEUV, § 312d Abs 1 S 1 BGB, § 3 UWG, § 3a UWG

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Verbraucherrechterichtlinie: Informationspflichten eines Unternehmers/Internet-Versandhändlers über das Bestehen und die Bedingungen einer Herstellergarantie - Herstellergarantie III

Leitsatz

Herstellergarantie III

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom , S. 64) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Löst allein schon das bloße Bestehen einer Herstellergarantie die Informationspflicht nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2011/83/EU aus?

2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Wird die Informationspflicht nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2011/83/EU durch die bloße Erwähnung einer Herstellergarantie im Angebot des Unternehmers ausgelöst oder wird sie ausgelöst, wenn die Erwähnung für den Verbraucher ohne weiteres erkennbar ist? Besteht eine Informationspflicht auch, wenn für den Verbraucher ohne weiteres erkennbar ist, dass der Unternehmer nur Angaben des Herstellers zu der Garantie zugänglich macht?

3. Muss die nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2011/83/EU erforderliche Information über das Bestehen und die Bedingungen einer Herstellergarantie dieselben Angaben enthalten wie eine Garantie nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L 171 vom , S. 12) oder genügen weniger Angaben?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:110221BIZR241.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 449 Nr. 8
BB 2021 S. 705 Nr. 12
BB 2021 S. 779 Nr. 13
BB 2023 S. 209 Nr. 5
NJW 2023 S. 1654 Nr. 23
WM 2022 S. 1500 Nr. 30
ZIP 2021 S. 18 Nr. 9
ZIP 2021 S. 753 Nr. 14
GAAAH-74035

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