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BGH Beschluss v. - IX ZB 14/20

Gesetze: § 89 InsO, § 850k ZPO

Insolvenzverfahren: Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Verstrickung einer gepfändeten Forderung ohne Aufhebung der Pfändung insgesamt

Leitsatz

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Abgrenzung von , WM 2016, 133).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:191120BIXZB14.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 725 Nr. 14
NJW 2021 S. 9 Nr. 14
NJW-RR 2021 S. 497 Nr. 8
WM 2021 S. 607 Nr. 12
ZIP 2021 S. 644 Nr. 12
RAAAH-74241

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