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BGH Beschluss v. - VI ZR 1191/20

Gesetze: § 4 Abs 1 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249ff BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007

Berechnung des Streitwerts und der Rechtsmittelbeschwer im Schadensersatzprozess des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs gegen einen Kraftfahrzeughersteller: Anrechnung von gezogenen Nutzungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs

Leitsatz

Zur Bestimmung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei der Anrechnung von gezogenen Nutzungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs nach § 249 BGB.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:230221BVIZR1191.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 9 Nr. 15
LAAAH-74243

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