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BSG Urteil v. - B 11 AL 6/19 R

Gesetze: § 354 S 1 SGB 3 vom , § 97 S 2 SGB 3 vom , § 171 S 2 SGB 3 vom , § 175 Abs 2 SGB 3 vom , § 101 Abs 2 SGB 3 vom , § 1 Abs 1 BaubetrV 1980 vom , § 1 Abs 2 BaubetrV 1980 vom

Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht der selbständigen Betriebsabteilung - Abgrenzung zum Gesamtbetrieb - Erkennbarkeit der räumlich und organisatorischen Abgrenzung für Außenstehende

Leitsatz

Erbringt ein Mischbetrieb auch Bauleistungen, die ihrer Art nach die Heranziehung zur Winterbeschäftigungs-Umlage rechtfertigen, setzt die Umlageverpflichtung für eine Betriebsabteilung voraus, dass die räumliche und organisatorische Abgrenzung vom Gesamtbetrieb auch für Außenstehende erkennbar ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:141020UB11AL619R0

Fundstelle(n):
GAAAH-74476

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