Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 247/18

Gesetze: § 151 BGB, § 157 BGB, § 315 BGB, § 316 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 650 BGB, § 651 BGB vom , § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 86 Abs 1 VVG, § 194 Abs 2 VVG, § 4 Nr 14 Buchst b UStG, § 14c UStG, § 17 Abs 1 S 1 UStG, § 17 Abs 7 UStG

Private Krankenversicherung: Rückforderungsanspruch bezüglich der von dem Versicherungsnehmer für die Herstellung von patientenindividueller Zytostatika zu Unrecht an das Krankenhaus gezahlten und von diesem an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer

Tatbestand

Die Klägerin ist eine private Krankenversicherung. Das von der Beklagten betriebene Krankenhaus stellt in seiner hauseigenen Apotheke patientenindividuell sogenannte Zytostatika (Krebsmedikamente zur Anwendung in der Chemotherapie) her, so auch in den Jahren 2012 und 2013 für die Versicherungsnehmer der Klägerin K.      und T.   . Die Klägerin nimmt die Beklagte als Trägerin des Krankenhauses auf Rückerstattung von Umsatzsteuer, hilfsweise auf Abänderung der erstellten Rechnungen mit der Begründung in Anspruch, die Umsätze aus der Verabreichung patientenindividuell zubereiteter Zytostatika seien umsatzsteuerfrei.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:161220UVIIIZR247.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 622 Nr. 5
HFR 2021 S. 305 Nr. 3
NJW-RR 2021 S. 342 Nr. 6
FAAAH-74540

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank