Private Krankenversicherung: Rückforderungsanspruch bezüglich der von dem Versicherungsnehmer für die Herstellung von patientenindividueller Zytostatika zu Unrecht an das Krankenhaus gezahlten und von diesem an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer
Tatbestand
Die Klägerin ist eine private Krankenversicherung. Das von der Beklagten betriebene Krankenhaus stellt in seiner hauseigenen Apotheke patientenindividuell sogenannte Zytostatika (Krebsmedikamente zur Anwendung in der Chemotherapie) her, so auch in den Jahren 2012 und 2013 für die Versicherungsnehmer der Klägerin K. und T. . Die Klägerin nimmt die Beklagte als Trägerin des Krankenhauses auf Rückerstattung von Umsatzsteuer, hilfsweise auf Abänderung der erstellten Rechnungen mit der Begründung in Anspruch, die Umsätze aus der Verabreichung patientenindividuell zubereiteter Zytostatika seien umsatzsteuerfrei.