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BSG Beschluss v. - B 9 V 42/20 B

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - psychische Gewalt - körperliche Gewalt gegen die Tür als letztes Hindernis - Klärungsbedürftigkeit - vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung - Darlegungsanforderungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:040221BB9V4220B0

Fundstelle(n):
MAAAH-74717

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