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BFH Beschluss v. - VII R 14/20

Gesetze: AO § 80 Abs. 7 (§ 80 Abs. 5 a.F.); StBerG § 3; StBerG § 3a; StBerG § 4; AEUV Art. 56

Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

Leitsatz

NV: Eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige, nicht in Deutschland niedergelassene und nicht nach § 32 Abs. 3, §§ 49 ff. StBerG anerkannte Steuerberatungsgesellschaft, die unter Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) grenzüberschreitende Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige erbringen will, muss nachweisen, dass sich ihre Tätigkeit nicht ausschließlich auf solche grenzüberschreitenden Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige beschränkt, sondern dass sie auch in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig ist, gegenüber den dort ansässigen Steuerpflichtigen vergleichbare Dienstleistungen erbringt (Anschluss an , BFHE 255, 367, BStBl II 2017, 797).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.021220.VIIR14.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 789 Nr. 13
BFH/NV 2021 S. 655 Nr. 6
DStR 2021 S. 943 Nr. 16
DStRE 2021 S. 954 Nr. 15
GmbHR 2021 S. 559 Nr. 10
HFR 2021 S. 536 Nr. 6
PAAAH-74729

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