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BGH Urteil v. - 3 StR 365/20

Gesetze: § 316b Abs 1 Nr 3 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO

Störung öffentlicher Betriebe: Begriff der Anlage; Geschwindigkeitsmessvorrichtung als der öffentlichen Sicherheit dienende Anlage

Leitsatz

1. Eine Anlage im Sinne des § 316b Abs. 1 StGB ist eine systematische Zusammenstellung verschiedener Gegenstände für eine gewisse Dauer zu einem Funktionsablauf. Eine feste Verbindung mit dem Boden oder sonstige Ortsfestigkeit sind nicht erforderlich.

2. Im Regelfall stellen Geschwindigkeitsmessvorrichtungen solche Anlagen dar und dienen der öffentlichen Sicherheit.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:250221U3STR365.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 3266 Nr. 44
NJW 2021 S. 9 Nr. 15
CAAAH-75069

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