Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - gewünschte Vertretung durch Rechtsanwalt - Prozesskostenhilfe - Bewilligung und Rechtsanwaltsbeiordnung in mündlicher Verhandlung - Abwesenheit des Rechtsanwalts - Befangenheitsantrag - gesamter Senat - Selbstentscheidung - Recht auf ein faires Verfahren - Rücksichtnahme auf konkrete Prozesssituation
Leitsatz
1. Es verletzt das rechtliche Gehör eines Beteiligten, wenn das Gericht ihm erst in der mündlichen Verhandlung Prozesskostenhilfe bewilligt und seinen abwesenden Rechtsanwalt beiordnet, ohne die gewünschte Vertretung durch den Anwalt zu ermöglichen.
2. Über einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Spruchkörper darf dieser nicht selbst entscheiden, wenn der Antrag sich individuell auf alle Richter bezieht, nicht jeder Substanz entbehrt oder verfahrensfremden Zwecken dient.