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BFH Beschluss v. - II B 38/20

Gesetze: BewG § 16; BewG § 151; ErbStG § 12; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 126 Abs. 4;

Erbschaftsteuer: Höchstbetrag des Werts eines Nießbrauchrechts

Leitsatz

1. NV: Ein Grundstückswert ist auch dann gesondert festzustellen, wenn er für die Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen benötigt wird.

2. NV: Es ist der Grundstückswert für das gesamte Grundstück festzustellen, auch wenn sich das Nutzungsrecht nur auf einen Teil des Grundstücks bezieht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.021220.IIB38.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1126 Nr. 19
BFH/NV 2021 S. 636 Nr. 6
DStR 2021 S. 10 Nr. 15
ErbStB 2021 S. 179 Nr. 6
YAAAH-75186

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