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BGH Urteil v. - VI ZR 188/17

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 276 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 680 BGB, § 823 BGB

Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassener Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sportrainern bei einem Tischtennis-Kreiskadertraining: Zustandekommen eines Trainingsvertrags sui generis; Gewährleistung von Erster Hilfe; Sorgfaltsmaßstab bei Vertragspflichtverletzung; Anwendbarkeit der Haftungsprivilegierung bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Leitsatz

Zur Frage des Haftungsmaßstabs bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sporttrainern bei einem Tischtennis-Kreiskadertraining.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:190121UVIZR188.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1818 Nr. 25
GAAAH-75208

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