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BSG Urteil v. - B 14 AS 13/19 R

Gesetze: § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 66 Abs 3 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 1, § 65 Abs 1 SGB 1, § 44a Abs 1 S 1 SGB 2, § 44a Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 44a Abs 1 S 4 SGB 2, § 44a Abs 1 S 5 SGB 2, § 44a Abs 1 S 7 SGB 2, § 44a Abs 2 SGB 2, § 109a Abs 3 SGB 6

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung - Überprüfung der Erwerbsfähigkeit im Verfahren nach § 44a SGB 2 - Nichterteilung einer Schweigepflichtsentbindung zur Weiterleitung des Gutachtens des Ärztlichen Dienstes der BA an den Rentenversicherungsträger zur Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit - erhebliche Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung - Kausalität)

Leitsatz

Aus dem Rechtsverhältnis zwischen Jobcenter und hilfebedürftiger Person ergeben sich auch Mitwirkungsobliegenheiten ihrerseits gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Hinblick auf die von diesem abzugebende gutachterliche Stellungnahme zu ihrer Erwerbsfähigkeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:261120UB14AS1319R0

Fundstelle(n):
JAAAH-75298

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