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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 3911/18

Gesetze: SGB 2 § 36a

Leitsatz

Leitsatz:

Der Kostenerstattungsanspruch nach § 36a SGB II ist nicht von vorneherein auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Dem Träger am Ort des Frauenhauses sind daher grundsätzlich die Kosten für die (gesamte) Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten.

Fundstelle(n):
JAAAH-75392

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