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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 3843/19

Gesetze: SGB 9 § 152 Abs. 4; SGB 9 § 229 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Nach dem Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs "aG" des behinderungsbedingten Mobilitätsausgleichs und der damit verbundenen Integration schwerbehinderter Menschen in die Gesellschaft ist allein maßgeblich, in welchem Ausmaß das Gehvermögen in einer dem Schwerbehinderten fremden Umgebung eingeschränkt ist. Unerheblich ist, ob das Gehvermögen in einer vertrauten Umgebung in einem weiteren Umfang besteht.

Fundstelle(n):
DAAAH-75394

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