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EuGH Urteil v. - C-562/19 P

Rechtsmittel – Art. 107 Abs. 1 AEUV – Staatliche Beihilfen – Polnische Einzelhandelssteuer – Art. 108 Abs. 2 AEUV – Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens – Anhaltspunkte für die Bestimmung des Referenzsystems – Progression der Steuersätze – Vorliegen eines selektiven Vorteils – Beweislast

Leitsatz

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

3. Ungarn trägt seine eigenen Kosten.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2021:201

Fundstelle(n):
CAAAH-75500

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