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BFH Beschluss v. - I B 3/20

Gesetze: KStG § 27 Abs. 3, Abs. 5 Sätze 1 bis 3;

Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA

Leitsatz

NV: Die gesetzliche Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, der zufolge bei einer unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG ein Betrag der Einlagenrückgewähr von null € als bescheinigt gilt, wirkt auch dann, wenn nachträglich im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine vGA festgestellt wird, die bei Anwendung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG aus dem Einlagekonto zu finanzieren wäre. Auch kommt in diesem Fall keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG in Betracht, wonach in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 1 und 2 KStG eine Berichtigung oder erstmalige Feststellung von Steuerbescheinigungen i.S. von § 27 Abs. 3 KStG nicht zulässig ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.190121.IB3.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 648 Nr. 6
DStZ 2021 S. 391 Nr. 10
GmbH-StB 2021 S. 234 Nr. 8
GmbHR 2021 S. 674 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2021 S. 423
GAAAH-75581

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