Keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG bei nachträglich festgestellter vGA
Leitsatz
NV: Die gesetzliche Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, der zufolge bei einer unterbliebenen Erteilung einer Steuerbescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG ein Betrag der Einlagenrückgewähr von null € als bescheinigt gilt, wirkt auch dann, wenn nachträglich im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine vGA festgestellt wird, die bei Anwendung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG aus dem Einlagekonto zu finanzieren wäre. Auch kommt in diesem Fall keine Ausnahme von § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG in Betracht, wonach in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 1 und 2 KStG eine Berichtigung oder erstmalige Feststellung von Steuerbescheinigungen i.S. von § 27 Abs. 3 KStG nicht zulässig ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2021:B.190121.IB3.20.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2021 S. 648 Nr. 6 DStZ 2021 S. 391 Nr. 10 GmbH-StB 2021 S. 234 Nr. 8 GmbHR 2021 S. 674 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2021 S. 423 GAAAH-75581