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LG Münster Urteil v. - 110 O 7/20

Gesetze: BGB § 133, BGB § 157, BGB § 280 Abs 1, AO § 169 Abs 1, ZPO § 256

Tatbestand

Die Beklagte ist die Rechtsnachfolgerin der Steuerberater Sozietät G, bzw. H (im Folgenden einheitlich Beklagte), welche die gemeinsam veranlagten Kläger seit vielen Jahren in steuerlichen Fragen berät und insbesondere die Jahressteuererklärung der Kläger erstellt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LGMS:2020:1118.110O7.20.00

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 315 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2021 S. 1025
IAAAH-75683

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