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§ 6 EStG; Unentgeltliche Übertragung von Teilen von Mitunternehmeranteilen bei vorhandenem Sonderbetriebsvermögen (§ 6 Abs. 3 EStG)
Kurzinformation Ertragsteuer Nr. 056; Aktualisiert am
Der Begriff des Mitunternehmeranteils im Sinne des § 6 Abs. 3 EStG umfasst neben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung am Gesamthandsvermögen auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens. Die steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil zu Buchwerten erfordert folglich zwingend die Mitübertragung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens zu gleichem Anteil (”vertikale Spaltung” des Anteils, , BStBl 2001 II S. 27 sowie , DStR 2000 S. 1768). Soweit also der übertragene Mitunternehmer funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen nur unterquotal überträgt, sind die auf den Erwerber übergegangenen stillen Reserven des Mitunternehmeranteils einschließlich eines anteiligen Firmenwertes aufzudecken.
Funktional wesentlich können Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögen auch dann sein, wenn sie keine nennenswerten stille Reserven enthalten, wie zum Beispiel die Anteile des Kommanditisten an der Komplementär–GmbH im Falle der Gestaltung einer Mitunternehmerschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.
Ab dem Veranlagungszeitraum ...