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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 AS 1869/17

Gesetze: Art 19 Abs 4 GG

Leitsatz

Leitsatz:

Ist der Kläger für das Gericht postalisch nicht (mehr) erreichbar, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis für sein geltend gemachtes Begehren (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
CAAAH-75967

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