Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 2 R 246/20

Gesetze: § 118 SGB 6; § 102 Abs 6 SGB 6; § 141 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Betreuerin einer verstorbenen Rentenempfängerin genießt keinen besonderen Vertrauensschutz als Leistungsempfängerin nach § 118 Abs. 4 SGB VI (Anschluss an ).

Die Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtungsklage endet bei einer wesentlichen Änderung, welche vorliegt, wenn durch den Gesetzgeber eine Neuregelung erfolgt (hier: Erlass von § 102 Abs. 6 SGB VI).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAH-76001

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank