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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 213/19 B

Gesetze: § 15 Abs 2 S 1 RVG; § 7 Abs 1 RVG; § 14 Abs 1 RVG; § 45 Abs 1 RVG

Leitsatz

Leitsatz:

Der Rechtsanwalt wird in "derselben Angelegenheit" tätig, wenn dieser beauftragt wird, gegen alle Verwaltungsakte vorzugehen, mit denen tageweise Grundsicherungsleistungen für denselben Monat gewährt worden sind. Denn diese Leistungen hätten auch einheitlich in einem Verwaltungsakt geregelt werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAH-76038

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