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BAG Urteil v. - 10 AZR 334/20

Gesetze: Art 1 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 S 1 GG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 2 Abs 5 ArbZG, § 6 Abs 5 ArbZG, § 202 Abs 1 BGB, § 167 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO

Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Tarifauslegung - Brauereien

Leitsatz

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen das allgemeine Gleichheitsgrundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:091220.U.10AZR334.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 6 Nr. 16
NJW 2021 S. 10 Nr. 18
VAAAH-76065

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