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§ 13 EStG; Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie von Leistungen aufgrund sog. Wirtschaftsüberlassungsverträge
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen ist durch die (BStBl 1996 I S. 1508) und vom (BStBl 1998 I S. 1417) umfassend geregelt. Auf folgende besonders oft bei der Gewährung von Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft vorkommende Sachverhalte wird hingewiesen:
1 Nutzungswert der Wohnung
Altenteilsleistungen bei Nutzungswertbesteuerung
Bei den Altenteilsberechtigten sind die Altenteilsleistungen sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. Der als Einnahme anzusetzende Wert für die Wohnungsüberlassung an den Altenteilsberechtigten ist in gleicher Höhe anzusetzen, wie er beim Altenteilsverpflichteten als Sonderausgabe abziehbar bzw. als Einkünfte zu versteuern ist (vgl. BStBl 1996 II S. 157 und a.a.O., Tz. 35.
Altenteilsleistungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
Wird eine Wohnung aufgrund eines Altenteilsvertrages überlassen, ist der Nutzungswert der Wohnung, wenn § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 7 EStG a.F. nicht mehr angewendet werden, weder beim Altenteilsverpflichteten als dauernde Last i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch beim ...BStBl 1995 II S. 836