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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 59/19

Gesetze: KStG § 8

Verdeckte Gewinnausschüttung: beherrschende Gesellschafterstellung einer GbR

Leitsatz

1. Eine beherrschende Gesellschafterstellung einer GbR zu 100 % an einer GmbH beteiligt ist. Auf die Gesellschafter der GbR muss nicht abgestellt werden.

2. Ein Zufluss liegt bei beherrschenden Gesellschaftern im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung vor.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 42
DStRE 2021 S. 1357 Nr. 22
JAAAH-76364

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