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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 2051/12

Gesetze: BewG § 19 Abs. 1 ; BewG § 70 Abs. 3

Zur Frage der Erfassung von Leichtbauhallen auf fremdem Grund und Boden im Rahmen der Feststellung eines Einheitswertes

Leitsatz

Für vermietete Leichtbauhallen und Zelthallen erfolgt die Feststellung eines Einheitswertes im Sachwertverfahren als Geschäftsgrundstück, selbst wenn diese auf fremdem Grund und Boden errichtet wurden.

Fundstelle(n):
YAAAH-76372

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