Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Düsseldorf - S 2282 - 43 - St 211 - K

§ 53 EStG; Umsetzung der Entscheidungen des (BStBl 1999 II S. 174, 193 und 194) zu den Kinderfreibeträgen;
Berücksichtigung des zustehenden Kindergeldes

Bezug:

Nach dem , ist bei der Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag nach § 53 Satz 3 EStG – entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung – nicht stets der Jahressockelkindergeldbetrag anzusetzen. In Fällen, in denen für ein berücksichtigtes Kind im betroffenen Kalenderjahr Anspruch auf Kindergeld nur für einzelne Monate bestand, ist danach nur der Kindergeldbetrag anzusetzen, der dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustand. Bestand während des gesamten Kalenderjahres kein Anspruch auf Kindergeld, ist entsprechend kein Kindergeld zu berücksichtigen.

Fristgerecht eingelegte Einsprüche gegen Nachbesserungsbescheide sowie gegen die Ablehnung, einen Nachbesserungsbescheid zu erlassen, die im Hinblick auf die o.g. Verfahren geruht haben, können nunmehr erledigt werden. Da die Familienkasse in zahlreichen Fällen wegen Vernichtung der Unterlagen keine Bescheinigung über die Höhe des in der Vergangenheit gezahlten Kindergeldes ausstellen kann, reicht es aus, dass der Steuerpflichtige durch geeignete Unterlagen nachweist bzw. glaubhaft macht, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld während des betroffenen Kalenderjahres nicht oder nicht ganzjähr...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank