Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines denkmalgeschützten Nachlassgrundstücks: Wissenszurechnung der Kenntnis der Erben und der der Hausverwaltung
Leitsatz
1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen.
2. a) Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die „Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches“ zugerechnet werden.
2. b) Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil vom - V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:190321UVZR158.19.0
Fundstelle(n): DNotZ 2021 S. 965 Nr. 12 NJW 2021 S. 10 Nr. 18 NJW-RR 2021 S. 1068 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2021 S. 2336 WM 2022 S. 1504 Nr. 30 YAAAH-76735