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BSG Urteil v. - B 14 AS 23/20 R

Gesetze: § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, § 5 Abs 1 Nr 2a SGB 5, § 27 Abs 1 S 5 SGB 5, § 27a Abs 4 SGB 5, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten für die Kryokonservierung von Samenzellen - krankheitsbedingte Gefährdung der Fertilität nach Stammzellentransplantation und Chemotherapien - verfassungskonforme Auslegung - Kosten der Kryokonservierung im Jahr 2017 nicht vom Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums umfasst - keine notwendige Beiladung der Krankenkasse

Leitsatz

Die Kosten für eine Kryokonservierung von Samenzellen sind im Oktober 2017 nicht vom Härtefallmehrbedarf umfasst.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:261120UB14AS2320R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 2458 Nr. 33
TAAAH-76767

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