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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 846/19

Gesetze: § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG

Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210305.1bvr084619

Fundstelle(n):
OAAAH-76773

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