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BMF - III C 5 - S 7420/19/10002 :013 BStBl 2021 I S. 705

Umsatzsteuer; Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet; Änderung der §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 Satz 1 UStG zum

Bezug:

Bezug: BStBl 2018 I S. 1432

Bezug: BStBl 2019 I S. 106

Bezug: BStBl 2019 I S. 1005

Durch Artikel 14 Nr. 12 , 16, 17 und 22 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2020 vom (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020; BGBl 2020 I S. 3096) wurden die §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG geändert. Die Änderungen treten gemäß Artikel 50 Abs. 6 des o. g. Gesetzes am in Kraft.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2021/0382933), BStBl 2021 I S. 629, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

    1. Nach der Angabe „18e.2. Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den EU-Mitgliedstaaten“ wird die Angabe „18e.3. Bestätigungsverfahren für Betreiber elektronischer Schnittstellen im Sinne von § 25e Abs. 1 UStG“ eingefügt.

    2. Nach der Angabe „22.6. Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen“ werden die Angaben „22f.1. Aufzeichnungspflichten für Betreiber elektronischer Schnittstellen im Sinne von § 25e Abs. 1 UStG beim Handel mit Waren“, „22f.2. Benennung eines Empfangsbevollmächtigten im ...

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