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BGH Urteil v. - V ZR 290/19

Gesetze: § 28 Abs 2 S 2 WoEigG vom , § 28 Abs 3 aF WoEigG, § 637 Abs 3 BGB

Wohnungeigentümergemeinschaft: Anspruch gegen gegen den ehemaligen Verwalter auf Vorschusszahlung für die Neuerstellung von Jahresabrechnungen

Leitsatz

Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu , ZfIR 2016, 750).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:260221UVZR290.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 8 Nr. 19
BAAAH-76961

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