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FG Hessen Urteil v. - 4 K 619/18

Gesetze: AO § 60 a

Voraussetzungen der Mustersatzung zum steuerbegünstigten Zweck für einen positiven Feststellungsbescheid

Leitsatz

1. Zum Erlass des Feststellungsbescheides nach § 60 a AO muss die Art der Steuerbegünstigung, also ”gemeinnützig“, ”mild tätig“ oder ”kirchlich“ ausdrücklich im Wortlaut der Satzung enthalten sein.

2. Erst wenn durch den Wortlaut feststeht, welcher Art einer Steuerbegünstigung sein soll, kann die Prüfung der übrigen Satzungsbestimmungen anhand der konkreten Voraussetzungen der ausdrücklich genannten Steuerbegünstigung nach § 52 ff. AO erfolgen.

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Fundstelle(n):
EAAAH-77047

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