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LSG Hessen Beschluss v. - L 6 P 4/21 B ER

Gesetze: § 37 SGB 11; § 25 SGB 11; § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur (fehlenden) Antrags- beziehungsweise Klagebefugnis des Stammversicherten in der sozialen Pflegeversicherung im Streit um Leistungen des Familenversicherten.

2. Zur Auslegung eines im Namen einer Familie gestellten Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz.

Fundstelle(n):
DAAAH-77150

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