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BGH Urteil v. - I ZR 203/19

Gesetze: § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG, § 270a BGB

Wettbewerbsverstoß: Verbot der Vereinbarung eines Nutzungsentgelts für bargeldlose Zahlungen als Marktverhaltensregelung; Entgelt für die Nutzung der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" - Nutzungsentgelt für bargeldlose Zahlungen

Leitsatz

Nutzungsentgelt für bargeldlose Zahlungen

1. Die Bestimmung des § 270a BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen von Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

2. Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht gegen § 270a BGB, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB vereinbart wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:250321UIZR203.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1090 Nr. 19
DB 2021 S. 1008 Nr. 19
DStR 2021 S. 15 Nr. 13
NJW 2021 S. 10 Nr. 21
NJW-RR 2021 S. 975 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2021 S. 1217
WM 2021 S. 872 Nr. 18
ZIP 2021 S. 1003 Nr. 19
ZIP 2021 S. 25 Nr. 13
TAAAH-77350

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