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BFH Urteil v. - IV R 14/20 (IV R 42/16)

Gesetze: EStG a.F. § 5a Abs. 6; EStG § 7 Abs. 1; FGO § 68; FGO § 155 Satz 1; ZPO § 239 Abs. 1; ZPO § 241; ZPO § 246; ZPO § 250;

Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage

Leitsatz

NV: Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.171220.IVR14.20.0

Fundstelle(n):
FAAAH-77372

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