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BFH Urteil v. - VI R 23/18

Gesetze: AO § 41 Abs. 1 Satz 1; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 3 Nr. 16; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 4a, Nr. 5, Nr. 5a; EStG § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3; EStG § 34c; FGO § 118 Abs. 2; FGO § 126 Abs. 2; FGO § 155 Satz 1; ZPO § 293;

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz

NV: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.171220.VIR23.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 763 Nr. 7
DStZ 2021 S. 470 Nr. 12
JAAAH-77375

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