Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 41/19

Gesetze: KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; KraftStG § 3 Nr. 5; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; FGO § 107 Abs. 1; SGB V § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12; KrTRL § 3; KrTRL § 4; KrTRL § 6; KrTRL § 7; KrTRL § 8;

Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung

Leitsatz

1. Eine Krankheit i.S. des § 3 Nr. 5 KraftStG ist bei einem anomalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand anzunehmen, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Die Behandlungsbedürftigkeit schließt eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung ein; das Vorliegen eines dringenden Soforteinsatzes ist jedoch nicht erforderlich (Anschluss an , BFHE 262, 532, Rz 12, und vom  - III R 47/18, BFHE 265, 466, Rz 14 f.).

2. Eine nach § 3 Nr. 5 KraftStG steuerbefreite Krankenbeförderung setzt keine fachgerechte Betreuung während der Fahrt voraus.

3. Liegt der Beförderung einer Person eine ärztliche Verordnung zugrunde, so ist der Nachweis erbracht, dass die Beförderung eines Erkrankten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erfolgt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.171220.IVR41.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1045 Nr. 18
BFH/NV 2021 S. 890 Nr. 7
BFH/PR 2021 S. 300 Nr. 8
DB 2021 S. 6 Nr. 18
DStRE 2021 S. 630 Nr. 10
HFR 2021 S. 1028 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2021 S. 1296
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2021 S. 426
OAAAH-77382

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank