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OFD Koblenz - S 2742 A - St 34 1

§ 14 KStG; Gewerbesteuerumlage als verdeckte Gewinnausschüttung

Bezug:

Zu der Frage, welche Auswirkungen das (BStBl 2002 II S. 369) auf die körperschaftsteuerliche Behandlung von Gewerbesteuerumlagen hat, nimmt die OFD unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Der BFH hat in dem Urteil vom (a. a. O.) entschieden, dass in Fällen einer nur gewerbesteuerlichen Organschaft, bei der die Ermittlung der von den Organgesellschaften zu entrichtenden Gewerbesteuerumlage sich nach der sog. Belastungsmethode richtet, aus den BGH-Urteilen vom (IX ZR 244/91; DB 1993 S. 368) und vom (II ZR 312/97; DB 1999 S. 1706) bezogen auf das Streitjahr 1985 keine negativen Folgen zu ziehen sind. Die neueren Erkenntnisse des BGH, nach denen die Belastungsmethode grundsätzlich nicht anzuerkennen sei, weil sie i. d. R. nicht zu betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Belastungen der Organschaften führe, könne für das Streitjahr (noch) keine Bedeutung haben. Im Übrigen gäbe es seit den 60er Jahren steuerliche Verwaltungsanweisungen zur Anerkennung der Belastungsmethode (z.B. ; DB 1965 S. 13), die nach Ergehen der BGH-Urteile nicht aufgehoben worden seien.

Das BFH-Urteil gibt keine Veranlassung,...

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