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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 1859/03

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1 Nr.1 ; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 41a Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr.1; LStDV § 1

Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Werbern im Rahmen einer "Drückerkolonne"

Leitsatz

Werber für Zeitschriftenabonnements und Flugrettungsmitgliedschaften sind dann als Arbeitnehmer einzustufen, wenn sie in eine Drückerkolonne sowohl räumlich als auch zeitlich mit persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit eingegliedert sind. Der Arbeitgeber haftet in diesem Fall für die Lohnsteuer, die er bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und abzuführen hat.

Fundstelle(n):
OAAAH-77544

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