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BFH Beschluss v. - VII B 96/19

Gesetze: FGO § 41; AO § 80 Abs. 7; StBerG § 7 Abs. 1;

Die Entscheidung ist nachträglich zur Auswertung bestimmt worden.

Leitsatz

Unentgeltliche Hilfe in Steuersachen durch einen gemeinnützigen Verein (sog. Tax Law Clinic) - kein vorbeugender Rechtsschutz

NV: Vorbeugender Rechtsschutz gegen (nur) erwartete oder befürchtete Anordnungen der Finanzverwaltung ist grundsätzlich unzulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.300920.VIIB96.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 781 Nr. 7
DStR 2021 S. 14 Nr. 19
VAAAH-78022

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