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BGH Urteil v. - III ZR 7/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 263 StGB, § 138 Abs 2 ZPO, § 138 Abs 3 ZPO

Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Schutzgesetzverletzung bei sog. Schneeballsystem; Umfang der Darlegungslast des Geschädigten und sekundäre Darlegungslast des Gegners

Leitsatz

1. Ist vorhersehbar, dass bei einem Anlagemodell die den Anlegern versprochene Rendite nicht aus den Erträgen des Anlageobjekts, sondern aus den Einlagen weiterer Anleger bedient werden wird (sogenanntes "Schneeballsystem"), erfüllt dies regelmäßig sowohl die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB als auch diejenigen eines Eingehungsbetrugs gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

2. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast regelmäßig bereits dadurch, dass er Umstände vorträgt, die das (weitere) Betreiben eines solchen "Schneeballsystems" als naheliegend erscheinen lassen. Den Gegner trifft in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast. Er hat sich im Rahmen der ihm nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei zu äußern; anderenfalls gilt das Vorbringen des Geschädigten als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:040221UIIIZR7.20.0

Fundstelle(n):
AG 2021 S. 682 Nr. 18
BB 2021 S. 1153 Nr. 20
DB 2021 S. 1063 Nr. 20
NJW 2021 S. 1759 Nr. 24
NJW 2021 S. 8 Nr. 21
WM 2021 S. 921 Nr. 19
WM 2022 S. 205 Nr. 5
ZIP 2021 S. 1278 Nr. 24
OAAAH-78072

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