Kommanditisten-Haftungsklage des Insolvenzverwalters: Hinreichende Individualisierung des Klageanspruchs durch Bezugnahme auf Insolvenztabelle
Tatbestand
Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer Schiffsfondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss vom 21. Februar 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte, der mit einer Einlage von 70.000 € als Kommanditist an der Schuldnerin beteiligt ist, erhielt in den Jahren 2004 bis 2008 gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 34.300 €. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms zahlte der Beklagte 12.000 € im Jahr 2010 an die Schuldnerin zurück und später weitere 600 €. Der Kläger verlangt von dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der teilweisen Rückgewähr der geleisteten Kommanditeinlange die noch offene Differenz in Höhe von 21.700 €.