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LSG Hessen Beschluss v. - L 7 AL 42/21 B ER

Gesetze: § 421d Abs. 1 SGB III

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Verlängerung der Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs um drei Monate gilt nur für Personen, deren Anspruch sonst in der Zeit vom bis zum ausgelaufen wäre.

2. Die einschlägige Rechtsgrundlage in § 421d Abs. 1 SGB III ist nicht analogiefähig.

3. Die Beschränkung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Sonderregelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

Fundstelle(n):
NAAAH-78363

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