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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 47/19

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Kürzung des vertragsärztlichen Honorars in den Quartalen I/2015 bis IV/2015 aufgrund eines durch den Kläger verspätet vorgelegten Fortbildungsnachweises.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAH-78385

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