(Berücksichtigung eines versorgungsausgleichsbedingten Abschlags bei der Ermittlung der Höhe einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - verstorbener Versicherter ohne Rentenbezug - Verfassungsmäßigkeit - kein Antragsrecht nach § 38 Abs 1 S 2 iVm § 37 Abs 1 und Abs 2 VersAusglG für Hinterbliebene)
Leitsatz
Es ist nicht verfassungswidrig, Witwenrente nach einem ohne Rentenbezug verstorbenen Versicherten auch dann unter Berücksichtigung eines versorgungsausgleichsbedingten Abschlags festzusetzen, wenn dem Versicherten, hätte er zu Lebzeiten eine Rente bezogen, eine Versichertenrente ohne einen solchen Abschlag gewährt worden wäre.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2021:200121UB13R520R0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 10 Nr. 40 NJW 2021 S. 3488 Nr. 47 BAAAH-78503